Der aktuelle Leitfaden Prävention

Ein zentrales Instrument zur Qualitätssicherung in der Betrieblichen Gesundheitsförderung

Mit dem Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.

 

UND DAS BEDEUTET?

Der Leitfaden definiert für den Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung u.a.

  • die Leistungen (z.B. Bedarfsermittlung, Projektmanagement, Beratung, Evaluation und viele weitere)
  • die Themen (z.B. die Handlungsfelder Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stress- und Ressourcenmanagement sowie Suchtmittelkonsum),
  • die Qualitätskriterien (z.B. Gestaltung der Maßnahme, Qualifikation der Referent:innen)

in bzw. nach denen die Krankenkassen in den Betrieben oder auch den verschiedenen Lebenswelten aktiv werden können – entweder mit eigenen Angeboten zur Gesundheitsförderung oder in Zusammenarbeit mit Partnern & Dienstleistern wie uns.

Andersherum bedeutet das auch: Angebote, die nicht den Kriterien des Leitfaden Prävention entsprechen, können auch nicht durch Krankenkassen gefördert werden und unterliegen z.T. auch einer anderen steuerrechtlichen Bewertung.

WAS BEDEUTET DAS FÜR UNSERE KUNDEN?

Wir arbeiten in vielen Kundenprojekten mit Krankenkassen zusammen. Damit die von uns betreuten Unternehmen von den Förderungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen profitieren können, müssen unsere Leistungen den Anforderungen des Leitfaden Prävention entsprechen.

Zusätzlich gilt für Leistungen, die dem Leitfaden entsprechen, eine Steuerfreiheit gemäß § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz von bis zu 600€ pro Mitarbeiter:in pro Jahr. Wir behalten diese Themen von Anfang an und sowohl in der Beratung als auch der Umsetzung im Blick.

Steuerliche Vorteile betrieblicher Gesundheitsförderung

DIGITALE GESUNDHEITSFÖRDERUNG

Seit dem 01.04.2022 dabei ist u.a. Kapitel 7.4, das sich mit digital unterstützter Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten und Betrieben beschäftigt.

 

Was hat sich verändert?

Für die digital unterstützte Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung waren im Leitfaden Prävention bisher noch keine Qualitätsstandards definiert, die Angebote oder Tools erfüllen müssen. Die neu formulierten Qualitätskriterien schaffen nun einen Standard, an dem sich Unternehmen wie auch Anbieter orientieren können.

Welche Qualitätskriterien gibt es?

Folgende Qualitätskriterien sind im Kapitel 7.4 des Leitfaden Prävention formuliert:

  • Informationssicherheit und Datenschutz
  • Qualität der bereitgestellten Informationen
  • Information der Nutzerinnen und Nutzer
  • Regelungen beim Einsatz webgestützter Befragungen und Messungen
  • Barrierefreiheit

Gut zu wissen:

Bei unseren Tools und Angeboten zur digital unterstützten Gesundheitsförderung orientieren wir uns an den hier genannten Qualitätskriterien, um diese auch weiterhin in großem Umfang einsetzen zu können und für alle Beteiligten Sicherheit zu gewährleisten.

MEHRWERT IN DER BERATUNG UND UMSETZUNG

 

Wir unterstützen Organisationen dabei, ihr BGF so aufzubauen, dass die Leistungen, Themen und Qualitätskriterien gemäß Leitfaden Prävention erfüllt werden. So ermöglichen wir eine Zusammenarbeit und/oder Förderung mit den gesetzlichen Krankenkassen – eine Win-Win-Win Situation für alle Beteiligten. Neben der Beratung sind wir auch in der Umsetzung gut aufgestellt: Damit die Qualität stimmt, verfügen unsere Mitarbeitenden und Referent:innen über die notwendigen Qualifikationen – und natürlich jede Menge Praxiserfahrung.

Änderungen im Leitfaden Prävention

Schlaf & Erholung

In der neuen Version des Leitfaden Prävention (veröffentlicht am 01.04.2022 durch den GKV Spitzenverband) wurde das Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention (5.4.3) um den Inhalt „Förderung gesunden Schlafes“ erweitert.

 

Was hat sich verändert?

„Endlich!“ mögen viele denken. Schon seit einigen Jahren sind Vorträge, Workshops, Seminare und Kampagnen zum Thema gesunder Schlaf eines der Kernthemen in der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Diesem Umstand wird nun auch der Leitfaden Prävention gerecht, in dem das Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement, bzw. genauer das Präventionsprinzip Förderung von Entspannung und Erholung um den Zusatz Förderung gesunden Schlafes erweitert wurde. Ziel der Maßnahmen ist die „… Förderung von erholsamem Schlaf, die Steigerung der Schlafqualität und -dauer sowie der Aufbau von schlafförderlichen Verhaltensweisen …“.

Welche Zielgruppen stehen im Fokus?

Die Angebote richten sich grundsätzlich an alle gesunden Versicherten bzw. Beschäftigten. Im Sinne der Prävention geht es also darum, das Verhalten gesundheitsförderlich zu beeinflussen, bevor es zu behandlungsbedürftigen gesundheitlichen Beschwerden kommt.

Darüber hinaus können Maßnahmen auch für alle Zielgruppen angeboten werden, die vor spezifischen Herausforderungen für einen erholsamen Schlaf stehen, z.B. Mitarbeitende in Schichtarbeit.

Gut zu wissen:

Auch uns beschäftigt das Thema Schlaf & Regeneration seit einigen Jahren und in vielen Projekten. Daher haben wir hierfür auch einen eigenen Fachbereich, der von unserem Experten Max Schneider verantwortet wird. Dort räumen wir mit Mythen auf, bieten spannende Insights über Learning-Nugget-Videos und geben hilfreiche Tipps für Ihren Alltag und eine gesunde Schlaf-Hygiene.

 

movement24 GmbH
Betriebliches Gesundheitsmanagement

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