Bundesministerium für Gesundheit
„Es muss sich ein neues Bewusstsein und eine Achtsamkeit für Gesundheit herausbilden. Die Gesundheit zu bewahren – lange bevor sich erste Vorboten einer Erkrankung zeigen – ist die Aufgabe jedes Einzelnen, aber auch Aufgabe all derer, die für die Gesundheit anderer mit Verantwortung tragen, wie Arbeitgeber sowie Träger von Kitas, Schulen, Pflegeheimen und vielen anderen Einrichtungen.“
Das Bundesministeriums für Gesundheit betrachtet Unternehmen als wichtige Partner, um die Gesundheit der Menschen in Deutschland zu schützen und zu verbessern.
Einige Organisationen investieren bereits in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen, jedoch fehlt oft das Budget dazu oder es ist zu gering.
Auch für dieses Problem gibt es eine Lösung! Krankenkassen bezuschussen z.B. gesundheitsförderliche Maßnahmen, welche durch externe Dienstleister durchgeführt werden. Dies können unter anderem Seminare, aktive Pausen oder Gesundheitstage sein.
Diese Leistungen müssen vom GKV-Spitzenverband beschriebenen Handlungsfeldern und Kriterien entsprechen (Satz 2 und 3 §20 SGB V).
So läuft der Antrag auf Förderung durch Krankenkassen ab:
- Bei einem BGM-Dienstleistungsunternehmen mit dem Wunsch der Bezuschussung durch Krankenkassen anfragen.
- Unverbindliches Beratungsgespräch
- Externer Dienstleister stellt bei der Krankenkasse einen Antrag auf Zuschüsse oder Unterstützung im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
- Externer Dienstleister erstellt eine detailliertes Konzept für Ihre gewünschte Maßnahmen.
- Höhe der Förderung wird nach positiver Prüfung der Krankenkasse festgelegt.
Welche Krankenkasse ist für Ihr Unternehmen zuständig?
Im Jahr 2022 gab es insgesamt 97 gesetzliche Krankenkassen in Deutschland. Viele Organisationen prüfen, bei welcher Krankenkasse die meisten ihrer Mitarbeitenden versichert sind. Obwohl diese Vorgehensweise üblich ist, ist sie nicht zwingend erforderlich. Grundsätzlich ist es möglich, sich an jede gesetzliche Krankenkasse zu wenden und zu erfragen, ob und wie sie Ihre Organisation bei der Entwicklung und Umsetzung Ihres Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) unterstützen können.
Achtung! Diese Punkte sind zu beachten:
Anteil
Eine 100%ige Kostenübernahme der Krankenkasse ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Im Bereich Klinik und Pflege müssen die Einrichtungen beispielsweise mind. 20% Eigenanteil einbringen. Bei klassischen Unternehmen ist der Eigenanteil individuell.
Timing
Eine nachträgliche Finanzierung oder Förderung ist nicht möglich!
Organisationen sollten die Förderung stets vor dem Beginn der Maßnahmen beantragen.
Bereiche
Krankenkassen dürfen Leistungen nur erbringen oder fördern, die den Handlungsfeldern und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes entsprechen.