BGM, BGF, BEM und AGs – Was ist was?

BGM, BGF, BEM – so viele Abkürzungen, doch was bedeutet was?  Vor allem BGM und BGF werden oft verwechselt oder falsch verstanden… Wir erklären Ihnen, was hinter den Abkürzungen steckt.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist die Schaffung betrieblicher Strukturen für die Etablierung einer gesunden Organisation, um gemeinsam Maßnahmen zu planen, umzusetzen und zu evaluieren.

Im Rahmen des BGM werden verschiedene betriebliche Aufgaben wie Arbeitsschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Betriebliche Gesundheitsförderung miteinander verknüpft. Die Umsetzung dieser Maßnahmen in den betrieblichen Abläufen und die Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte sind wichtige Schwerpunkte des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Das übergeordnete Ziel besteht darin, eine nachhaltige Gesundheitskultur in der Organisation aufzubauen.

Wir betrachten das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) als einheitliche Aufgabe. Innerhalb einer Organisation konzentriert sich das BGM auf sämtliche Handlungsfelder im Kontext von Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Dabei streben wir an, diese Aspekte, sofern machbar und sinnvoll, in einem kohärenten System zu integrieren.

Mögliche Elemente eines BGM

 

  • Organisationsentwicklung
  • Personalentwicklung
  • Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
  • Sozialberatung

Verpflichtende Elemente eines BGM

 

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz (einschließlich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ein zentraler Schwerpunkt liegt dabei auf der Prävention von Erkrankungen der Arbeitnehmenden, was als Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bezeichnet wird. Dies schließt Maßnahmen zur Schaffung gesundheitsförderlicher Bedingungen (sowohl Verhalten als auch Umwelt) ein, um die Gesundheit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden zu erhalten. Dabei können auch gezielte, zeitlich begrenzte Einzelmaßnahmen ergriffen werden, ohne dass zwingend ein betriebliches Gesundheitsmanagement implementiert werden muss.

Die effektivste Umsetzung der Ziele erfolgt, wenn die BGF systematisch durchgeführt und in das betriebliche Gesundheitsmanagement integriert wird. Die gesetzlichen Vorschriften für Prävention und Gesundheitsförderung durch Krankenkassen sind im Leitfaden Prävention festgelegt. Diese Regelungen umfassen unter anderem Leistungen für Gesundheitsförderung in Betrieben.

Wenn Sie mehr über den Leitfaden Prävention erfahren möchten, gelangen Sie hier direkt zum entsprechenden Artikel:

Die Arbeitnehmenden können zur Optimierung ihres eigenen Gesundheitsbewusstseins beispielsweise folgende Angebote nutzen:

  • Sportangebote (Zuschuss zu Sportkursen, Yogakurse in der Arbeit, Rückenschule, usw.)
  • Stressmanagement- oder Nichtraucherseminare, Resilienzcoachings
  • Ernährungsberatung, Kochkurse

Zu den verhältnisorientierten Maßnahmen gehört z. B. ergonomische Arbeitsberatung, um Rückenschmerzen vorzubeugen, oder eine gesunde Kantinenkost, damit sich die Beschäftigten ausgewogen ernähren.

Ein weiterer Teil des BGMs ist das seit 2004 verpflichtende Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), dessen Ziel darin besteht die Arbeitsunfähigkeitszeiten bei den Mitarbeitenden zu analysieren und Wege zu finden, zukünftige Fehlzeiten zu verhindern oder zu reduzieren. Es soll Mitarbeitende, die länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, außerdem dabei unterstützen Schritt für Schritt wieder in die Organisation zurückzukehren.

Die letzte Säule des BGMs ist der verpflichtende Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGs). Arbeitsschutz umfasst Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsgefahrenerkennung am Arbeitsplatz, einschließlich der Förderung menschengerechter Arbeitsgestaltung. Das Hauptziel besteht darin, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch gezielte Schutzmaßnahmen zu gewährleisten und zu verbessern.

Gesundheitsschutz beinhaltet präventive Maßnahmen gegen arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten. Das Ziel besteht darin, gesundheitsgefährdende Auswirkungen der Arbeit (physisch, psychisch und sozial) zu verhindern und langfristige negative Folgen für die Gesundheit zu minimieren.

 

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Betriebliches Gesundheitsmanagement

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