Suchtprävention im Unternehmen: Hinsehen statt wegsehen

Sucht am Arbeitsplatz ist ein Thema, das viele Unternehmen lieber ausblenden – dabei hat es direkte Auswirkungen auf Leistung, Sicherheit und das gesamte Betriebsklima. Betriebliche Suchtprävention umfasst alle Maßnahmen, mit denen Unternehmen Suchtverhalten frühzeitig erkennen, strukturell vorbeugen und betroffene Beschäftigte gezielt unterstützen. Dieser Artikel zeigt, wie Prävention als Strukturaufgabe funktioniert und welche Bausteine wirklich wirken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Suchterkrankungen verursachen messbare Produktivitätsverluste sowie erhöhte Fehlzeiten.
  • Eine wirksame Suchtprävention beginnt nicht erst beim Problemfall, sondern mit klaren Strukturen, Vereinbarungen und einer offenen Unternehmenskultur.
  • Führungskräfte müssen frühzeitig erkennen, wertschätzend ansprechen und auf Unterstützungsangebote verweisen können.
  • Betriebsvereinbarungen zu Sucht und Suchtmitteln bilden die rechtliche und organisatorische Grundlage für konsequentes, einheitliches Handeln.
  • Unternehmen, die frühzeitig handeln, schützen sowohl Einzelpersonen als auch das gesamte Team.

Sucht am Arbeitsplatz kostet mehr, als Sie denken

Ein verzweifelter Mitarbeiter an seinem Schreibtisch mit einem Glas Alkohol

Kosten

Alkohol, Medikamente, Cannabis oder andere Substanzen: Suchtprobleme enden nicht vor dem Werkstor. Schätzungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) zufolge weisen rund 1,4 Millionen Erwachsene (18–64 Jahre) in Deutschland einen missbräuchlichen Alkoholkonsum auf. Die Folgen unter den Erwerbstätigen sind messbar: erhöhte Unfallraten, steigende Fehlzeiten, sinkende Konzentration und belastete Teamdynamiken, die auch unbeteiligte Kolleginnen und Kollegen treffen.

Auch das Arbeitsumfeld selbst kann zur Entstehung von Suchtverhalten beitragen. Hoher Leistungsdruck, fehlende Wertschätzung, soziale Isolation im Homeoffice oder eine Unternehmenskultur, in der Alkohol zum Betriebsalltag gehört, erhöhen das Risiko erheblich.

Was ist betriebliche Suchtprävention?

Betriebliche Suchtprävention bezeichnet alle strukturellen, kommunikativen und beratenden Maßnahmen, mit denen Unternehmen suchtbedingte Risiken vorbeugen. Sie wird gemeinsam von Unternehmensleitung, Betriebs- oder Personalrat, Betriebsärztinnen und -ärzten sowie HR-Verantwortlichen getragen. Im Gegensatz zur Suchtintervention, die erst beim konkreten Problemfall greift, setzt Prävention deutlich früher an: beim Aufbau von Strukturen, der Förderung einer gesunden Unternehmenskultur und der Befähigung von Führungskräften.

Betriebliche Suchtprävention als Strukturaufgabe

Wirksame Prävention braucht ein stabiles Fundament. Der erste Schritt ist in vielen Unternehmen der Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu Sucht und Suchtmitteln. Sie schafft Verbindlichkeit für alle Ebenen und verhindert, dass Führungskräfte im Einzelfall unterschiedlich reagieren.

Eine solche Vereinbarung enthält typischerweise:

  • klare Regelungen zum Umgang mit Suchtmitteln am Arbeitsplatz
  • definierte Konsequenzen bei Verstößen, abgestuft und transparent dokumentiert
  • namentlich benannte betriebliche Ansprechpersonen, z. B. Suchtbeauftragte
  • Hinweise auf interne und externe Beratungsangebote
  • Regelungen zum Vertraulichkeitsschutz für Betroffene

Neben der Vereinbarung braucht es gelebte Strukturen: geschulte Ansprechpersonen im Betrieb, Zugang zu betrieblichen Sozialdiensten und klare Verweise auf externe Fachstellen.

Führungskräfte sind der Schlüssel – aber sind sie vorbereitet?

Mitarbeiter mit Führungskraft

Führungskräfte

Führungskräfte sind oft die Ersten, die Veränderungen im Verhalten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrnehmen. Zunehmende Unpünktlichkeit, Konzentrationsprobleme, sozialer Rückzug, häufige Kurzerkrankungen oder Stimmungsschwankungen können Hinweise auf verschiedene Belastungssituationen sein – darunter auch problematischer Substanzkonsum. Diese Signale ernst zu nehmen, ohne vorschnell zu urteilen, erfordert Fingerspitzengefühl und Vorbereitung.

Ein wertschätzendes Erstgespräch beginnt mit konkreten, beobachtbaren Wahrnehmungen – nicht mit Anschuldigungen. Es zielt darauf ab, Unterstützung anzubieten. Praxisnahe Workshops zu gesunder Führung und Gesprächsführung können folgende Inhalte vermitteln:

  • Erkennung von Warnsignalen ohne diagnostischen Anspruch
  • Gesprächsführung in sensiblen Situationen
  • Umgang mit eigener Betroffenheit und klare Abgrenzung
  • Einbeziehung von Ansprechpersonen und Nutzung definierter Eskalationswege

Prävention wirkt, wenn sie Kultur wird

Strukturen allein reichen nicht. Nachhaltige Suchtprävention entsteht dort, wo psychologische Sicherheit, offene Kommunikation und eine gesundheitsorientierte Unternehmenskultur aktiv gelebt werden. Diese Kultur wirkt als echter Schutzfaktor, der das individuelle Risiko senkt, bevor es sichtbar wird.

Die folgende Tabelle zeigt, welche Faktoren das Risiko erhöhen und welche schützend wirken:

RisikofaktorSchutzfaktor
Hoher Leistungsdruck ohne AusgleichPsychologische Sicherheit im Team
Soziale Isolation (z. B. Homeoffice ohne Einbindung)Gelebter Teamzusammenhalt und Kollegialität
Fehlende Transparenz und WertschätzungOffene Kommunikationskultur auf allen Ebenen
Unklare Erwartungen und ÜberforderungKlare Rollen, realistische Ziele, faire Führung
Tabuisierung psychischer BelastungenEntstigmatisierung durch Führungsvorbilder

Tabelle: Risiko- und Schutzfaktoren im betrieblichen Kontext

FAQ

Von Suchtgefährdung spricht man, wenn der Konsum einer Substanz regelmäßig zunimmt, zur Bewältigung von Stress oder Problemen eingesetzt wird und erste negative Auswirkungen auf Gesundheit, Leistung oder soziale Beziehungen sichtbar werden. Eine klinische Diagnose ist ausschließlich Aufgabe von Fachpersonal, nicht von Führungskräften.

Ja. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben sogar eine Fürsorgepflicht. Sie dürfen und sollen ansprechen, wenn das Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters auf einen problematischen Konsum hindeutet. Das Gespräch muss vertraulich, wertschätzend und auf Basis konkreter Beobachtungen geführt werden.

Suchtprävention setzt frühzeitig an: durch Strukturen, Kultur und Aufklärung, bevor ein Problem entsteht oder eskaliert. Suchtintervention greift, wenn bereits ein konkretes Problem vorliegt – etwa durch gezielte Gespräche, Hilfsangebote oder Konsequenzen bei fortbestehendem Fehlverhalten.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu minimieren. Dazu gehört auch der Umgang mit suchtbedingten Risiken. Zudem besteht eine arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht gegenüber Beschäftigten. Betriebsvereinbarungen schaffen zusätzliche verbindliche Grundlagen.

Kleine Unternehmen können auf externe Fachstellen, Krankenkassen und spezialisierte BGM-Anbieter zurückgreifen. Auch niedrigschwellige Maßnahmen wie eine schriftliche Suchtrichtlinie, eine externe Anlaufstelle und sensibilisierte Führungskräfte leisten bereits viel.

Vom Tabu zur offenen Kultur: Ihre nächsten Schritte

Wenn Sie Suchtprävention im Unternehmen wirksam verankern möchten, können Sie mit diesen Schritten beginnen:

  • Führen Sie eine Betriebsvereinbarung zu Sucht und Suchtmitteln ein oder überarbeiten Sie die bestehende.
  • Benennen Sie betriebliche Ansprechpersonen und schulen Sie Ihre Führungskräfte in Gesprächsführung und gesunder Führung.
  • Richten Sie die Unternehmenskultur aktiv auf Schutzfaktoren aus, z. B. durch Teambuilding-Maßnahmen und offene Kommunikationsformate.
  • Kommunizieren Sie externe Beratungsangebote und Fachstellen transparent.

Die movement24 GmbH unterstützt Unternehmen auf allen Ebenen: Organisation, Team und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Angebot reicht von BGM-Strategie und Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GB Psych) über Workshops zu gesunder Führung bis hin zu Gesundheitstagen und digitalen Formaten – gemäß dem Leitfaden Prävention förderfähig und mehrfach mit dem Qualitätssiegel „Top Brand Corporate Health“ ausgezeichnet.

Informieren Sie sich gerne jederzeit über die betriebliche Gesundheitsförderung in München und wie wir Sie bei der Suchtprävention unterstützen können.

 

movement24 GmbH
Ein Unternehmen von TÜV Rheinland

Standort München
Luisenstraße 62
80798 München

Tel.: +49 89 927 799 29
E-Mail: info@movement24.de

Folge uns auf Social Media